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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung. Die Bedingungen sind im Hotel sichtbar angebracht. Durch diese Tatsache allein sind sie den Kunden, den Mietvertragsparteien sowie Dritten, im Sinne der Vorschriften des BGB ausreichend zur Kenntnis gebracht.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


2. Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch smartino zustande. Smartino steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner ist die smartino GmbH & Co.KG (smartino) und der Kunde bzw. Dritte (Gast). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt oder reserviert, haftet er smartino gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.


3. Reservierung, Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages sowie bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Eine Reservierung für nicht vorausbezahlte oder nicht garantierte Buchungen verfällt automatisch jeweils um 18.00 Uhr des Anreisetages. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reservierung die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten.
2. Eine garantierte Buchung liegt dann vor, wenn der Gast vereinbarungsgemäß die Übernachtungsdienstleistung mittels Kreditkartennummer und verbindlicher Willenserklärung bestätigt und die bestellten Zimmer nicht vor 18.00 Uhr am Anreisetag storniert. Erscheint der Gast nicht, werden mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises des gebuchten Aufenthaltes abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen berechnet und eingezogen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.
4. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich smartino vor, die Preise entsprechend anzupassen.
5. Die Preise können von smartino ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und smartino dem zustimmt.
6. Smartino ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
7. Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise im Hotel, im Voraus zu bezahlen.
8. Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte/MasterCard, Maestro, VisaCard, V-Pay und Amex in Euro.
9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von smartino aufrechnen oder mindern.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Mit Ausnahme der vorausbezahlten oder garantierten Buchung kann der Kunde bis 18.00 Uhr am Anreisetag vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis spätestens 18.00 Uhr am Anreisetag sein Recht zum Rücktritt telefonisch oder per Textform gegenüber smartino ausübt.
2. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat smartino die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
3. Smartino steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist.


5. Rücktritt des Hotels
1. Solange der Kunde kostenfrei von seiner Buchung zurücktreten kann, ist smartino seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel 3 Nr. 6 verlangte Vorauszahlung nicht vereinbarungsgemäß geleistet, so ist smartino zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist smartino berechtigt, aus sachlichem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere von smartino nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


6. Haftung des Hotels
1. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens aber € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht.
2. Das Hotel ist nicht Verwahrer der vom Gast ins Hotelzimmer eingebrachten Gegenstände, gleich welcher Art diese auch sind, und haftet daher nicht für deren Schicksal, dies gilt besonders für sogenannte Wertgegenstände. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Hotel keine Aufbewahrungsmöglichkeit in einem Hotel- oder Zimmersafe bietet. Die Einbringung durch den Gast erfolgt daher auf dessen eigene Gefahr. Das Hotel ist ebenfalls nicht Verwahrer für im Hotel belassene Koffer, Taschen oder Sonstiges, die nach Räumung der Zimmer im Hotel, auch in dafür zur Verfügung stehenden Kofferräumen, belassen und später abgeholt werden.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet smartino nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen und in der Lounge des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht.

7. Verhaltensregeln
1. Der Kunde hat das überlassene Hotelzimmer und Inventar sorgfältig zu behandeln. Verursacht er in schuldhafter Weise Schäden, so hat er diese zu ersetzen.
2. Das smartino Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 350,00 zu verlangen. Dies gilt auch für die Kosten eines möglichen Feuerwehreinsatzes als Folge des Auslösens der Brandmeldeanlage verursacht durch Rauchen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

8. Mitgebrachte Speisen und Getränke / Zubereitung
In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Bar, Lounge) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern (außer Studios mit Küche) ist die Zubereitung von Speisen untersagt. In Zimmern mit Küche darf ein eingeschaltetes Kochfeld nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Ein kostenpflichtiger Feuerwehreinsatz aufgrund der Auslösung des Rauchmelders, insbesondere, aber nicht ausschließlich, aufgrund von Rauchentwicklung, wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

9. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Schwäbisch Hall. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Schwäbisch Hall.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.